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COVID-19 - Neue Einreisebestimmungen für Pendler

COVID-19 - Neue Einreisebestimmungen für Pendler

10.02.2021

Ab 10. Februar gelten neue Regelungen für Pendler. 

Als Pendlerverkehr gilt eine regelmäßige, mindestens einmal monatliche Einreise!

 

Hier findet Ihr die Übersetzungen in allen Sprachen: https://www.hogo.cc/de/portal/downloads

 

Folgende Unterlagen müssen mitgeführt werden:

  • Pendlerbestätigung (wenn nicht vorhanden, bitte bei uns anfordern unter anmeldung@hogo.cc)
  • Negatives Corona-Testergebnis und ärztliches Zeugnis (nur wenn der Test nicht in Österreich gemacht wurde)
  • Sendebestätigung vom Pre-Travel-Clearance-Formular
  • Wenn vorhanden, Meldezettel von Österreich

 

Wöchentliche Testpflicht

Bei der Einreise ist ein negatives Corona-Testergebnis mitzuführen, dies darf nicht älter als sieben Tage sein. Wurde der erforderliche Test nicht in Österreich durchgeführt, muss dieser durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt werden.

Vorlage ärztliches Zeugnis: https://newsletter.wko.at/Media/bfaec0b0-07e8-4a9c-9ab9-ed0c0cc8e1a4/ii_563_2020_anlage_c.pdf

 

Bei einem in Österreich ausgestellten Testergebnis ist das mitführen eines ärztlichen Zeugnis nicht nötig. Hier können die gratis Testangebote in Anspruch genommen werden, allerdings wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen:

Liste der gratis Teststandorten: https://www.apothekerkammer.at/fileadmin/Kommunikation/Gratis-Antigentests_Apotheken.pdf

 

Bitte auch nach dem Grenzübertritt das Testergebnis immer mitführen, es muss auch im Rahmen von Verkehrskontrollen vorgelegt werden. 

Eine reine Bestätigung per SMS reicht nicht aus, es muss wenigstens als PDF-Dokument angezeigt werden können, auf dem folgende Daten ersichtlich sind:

  1. Vor und Nachnamen der getesteten Person,
  2. Geburtsdatum,
  3. Datum und Uhrzeit der Probenahme,
  4. Testergebnis 
  5. Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bz. QR-Code.

 

Registrierung vor Einreise nach Österreich:

 

Vor der Einreise ist eine Onlineregistrierung durchzuführen (Pre-Travel-Clearance-Formular).

 

Link Pre-Travel-Clearance-Formular: https://entry.ptc.gv.at/

 

Die Registrierung hat bei jeder Änderung der Daten zu erfolgen, wenn keine Änderung vorliegt, hat eine Neuregistrierung jedenfalls nach 7 Tagen zu erfolgen.

Nach erfolgter Online-Registrierung halt man eine Sendebestätigung. Diese muss bei den Grenzkontrollen vorgelegt werden!

 

Wenn eine Online-Registrierung nicht möglich ist, können in Ausnahmefällen die neuen Formulare (Anlage E oder Anlage F) mitgeführt werden.

Anlage E: https://newsletter.wko.at/Media/bfaec0b0-07e8-4a9c-9ab9-ed0c0cc8e1a4/anlage_e.pdf

Anlage F: https://newsletter.wko.at/Media/bfaec0b0-07e8-4a9c-9ab9-ed0c0cc8e1a4/anlage_f.pdf

 

Ausfüllhilfe Pre-Travel-Clearance-Formular:

Ein Häkchen beim obersten Punkt setzen:

 

Bild#1

 

Mitgeführtes Testergebnis bestätigen:

 

Bild#2

 

Nachfolgend werden Angaben zur Person, Wohnsitz in Österreich (wenn nicht vorhanden, Ort des Aufenthalts, zB Adresse des Dienstgebers) und Reisedetails abgefragt. 

 

Übersetzung der Punkte:

 

 

 

Angaben zur Person

 

Name

 

Vorname

 

Geburtsdatum

 

Österreichische Staatsbürgerschaft

 

E-Mail-Adresse

 

Telefonnummer

 

 

Wohnsitz bzw. Aufenthaltsadresse in Österreich (Unterkunft)

 

Straße 

 

Hausnummer

 

Stiege, Türnummer

 

Postleitzahl (Ort Auswählen)

 

 

Reisedetails

 

Staat der Ausreise (Heimatland)

 

Datum der Einreise nach Österreich

 

Transportmittel (Auto)

 

KFZ-Kennzeichen bzw. Flug-/Schiff-/Zug-/Busnummer

 

Datum der Ausreise nach Österreich

 

Aufenthalt der letzten zehn Tage

 

 

 

Sollten noch Fragen auftauchen, steht uns euer Team gerne jederzeit zur Verfügung.