Ab 10. Februar gelten neue Regelungen für Pendler.
Als Pendlerverkehr gilt eine regelmäßige, mindestens einmal monatliche Einreise!
Hier findet Ihr die Übersetzungen in allen Sprachen: https://www.hogo.cc/de/portal/downloads
Folgende Unterlagen müssen mitgeführt werden:
- Pendlerbestätigung (wenn nicht vorhanden, bitte bei uns anfordern unter anmeldung@hogo.cc)
- Negatives Corona-Testergebnis und ärztliches Zeugnis (nur wenn der Test nicht in Österreich gemacht wurde)
- Sendebestätigung vom Pre-Travel-Clearance-Formular
- Wenn vorhanden, Meldezettel von Österreich
Wöchentliche Testpflicht
Bei der Einreise ist ein negatives Corona-Testergebnis mitzuführen, dies darf nicht älter als sieben Tage sein. Wurde der erforderliche Test nicht in Österreich durchgeführt, muss dieser durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt werden.
Vorlage ärztliches Zeugnis: https://newsletter.wko.at/Media/bfaec0b0-07e8-4a9c-9ab9-ed0c0cc8e1a4/ii_563_2020_anlage_c.pdf
Bei einem in Österreich ausgestellten Testergebnis ist das mitführen eines ärztlichen Zeugnis nicht nötig. Hier können die gratis Testangebote in Anspruch genommen werden, allerdings wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen:
Liste der gratis Teststandorten: https://www.apothekerkammer.at/fileadmin/Kommunikation/Gratis-Antigentests_Apotheken.pdf
Bitte auch nach dem Grenzübertritt das Testergebnis immer mitführen, es muss auch im Rahmen von Verkehrskontrollen vorgelegt werden.
Eine reine Bestätigung per SMS reicht nicht aus, es muss wenigstens als PDF-Dokument angezeigt werden können, auf dem folgende Daten ersichtlich sind:
- Vor und Nachnamen der getesteten Person,
- Geburtsdatum,
- Datum und Uhrzeit der Probenahme,
- Testergebnis
- Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bz. QR-Code.
Registrierung vor Einreise nach Österreich:
Vor der Einreise ist eine Onlineregistrierung durchzuführen (Pre-Travel-Clearance-Formular).
Link Pre-Travel-Clearance-Formular: https://entry.ptc.gv.at/
Die Registrierung hat bei jeder Änderung der Daten zu erfolgen, wenn keine Änderung vorliegt, hat eine Neuregistrierung jedenfalls nach 7 Tagen zu erfolgen.
Nach erfolgter Online-Registrierung halt man eine Sendebestätigung. Diese muss bei den Grenzkontrollen vorgelegt werden!
Wenn eine Online-Registrierung nicht möglich ist, können in Ausnahmefällen die neuen Formulare (Anlage E oder Anlage F) mitgeführt werden.
Anlage E: https://newsletter.wko.at/Media/bfaec0b0-07e8-4a9c-9ab9-ed0c0cc8e1a4/anlage_e.pdf
Anlage F: https://newsletter.wko.at/Media/bfaec0b0-07e8-4a9c-9ab9-ed0c0cc8e1a4/anlage_f.pdf
Ausfüllhilfe Pre-Travel-Clearance-Formular:
Ein Häkchen beim obersten Punkt setzen:
Mitgeführtes Testergebnis bestätigen:
Nachfolgend werden Angaben zur Person, Wohnsitz in Österreich (wenn nicht vorhanden, Ort des Aufenthalts, zB Adresse des Dienstgebers) und Reisedetails abgefragt.
Übersetzung der Punkte:
Angaben zur Person |
|
Name |
|
Vorname |
|
Geburtsdatum |
|
Österreichische Staatsbürgerschaft |
|
E-Mail-Adresse |
|
Telefonnummer |
|
|
|
Wohnsitz bzw. Aufenthaltsadresse in Österreich (Unterkunft) |
|
Straße |
|
Hausnummer |
|
Stiege, Türnummer |
|
Postleitzahl (Ort Auswählen) |
|
|
|
Reisedetails |
|
Staat der Ausreise (Heimatland) |
|
Datum der Einreise nach Österreich |
|
Transportmittel (Auto) |
|
KFZ-Kennzeichen bzw. Flug-/Schiff-/Zug-/Busnummer |
|
Datum der Ausreise nach Österreich |
|
Aufenthalt der letzten zehn Tage |
|
Sollten noch Fragen auftauchen, steht uns euer Team gerne jederzeit zur Verfügung.